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   OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09   

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https://dejure.org/2009,34418
OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,34418)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.12.2009 - Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,34418)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - Ws 271/09 (https://dejure.org/2009,34418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 454 Abs. 2 Nr. 2 StPO
    Maßgeblichkeit eines Sachverständigengutachtens i.R.d. Aussetzung des Restes einer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit eines Sachverständigengutachtens i.R.d. Aussetzung des Restes einer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2007 - 2 Ws 308/07
    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    So begründet die Tatsache, dass der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, die Vermutung, dass die Strafe spezialpräventive Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafest zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 1 Ws 792/06 -, Rdnr.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ws 308/07 -, Rdnr.12, beide zitiert nach [...]).

    Die gegenteilige-Ansicht würde darauf hinauslaufen, die Strafhaft zur Abschiebehaft umzufunktionieren (vgl. zu dieser Argumentation: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ws 308/07 -, Rdnr. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 1 Ws 792/06 -, Rdnr. 19; beide zitiert nach [...]).

  • OLG Nürnberg, 26.10.2006 - 1 Ws 792/06
    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    So begründet die Tatsache, dass der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, die Vermutung, dass die Strafe spezialpräventive Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafest zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 1 Ws 792/06 -, Rdnr.16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ws 308/07 -, Rdnr.12, beide zitiert nach [...]).

    Die gegenteilige-Ansicht würde darauf hinauslaufen, die Strafhaft zur Abschiebehaft umzufunktionieren (vgl. zu dieser Argumentation: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 Ws 308/07 -, Rdnr. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 1 Ws 792/06 -, Rdnr. 19; beide zitiert nach [...]).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    Im Übrigen kann auch bei einer auf der Grundlage eines Gutachtens getroffenen Aussetzungsentscheidung ein vertretbares Restrisiko eingegangen werden (vgl. BVerfG NStZ 1998, 373).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 1 Ws 111/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    Eine günstige Kriminalprognose i.S.d. § 57 StGB setzt nicht voraus, dass ein zukünftiges straffreies Leben des Verurteilten gewiss ist; vielmehr genügt die realistische Chance i.S. einer mit Tatsachen belegten überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte die "kritische Probe" bestehen werde (vgl. nur OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 478; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl. 2008, § 57 Rdnr.10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.07.1999 - 2 Ws 384/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    Denn die Einführung der Einholung eines Gutachtens gemäß § 454 Abs. 2 StPO führt nicht zu einer Einschränkung der Voraussetzungen für die Aussetzung des Strafrestes nach § 57 StGB (vgl. OLG Köln, StV 2000, 155).
  • OLG Hamm, 29.10.1992 - 2 Ws 320/92
    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.2009 - Ws 271/09
    Bei der Gewichtung dieser Umstände ist zu berücksichtigen, dass an diese umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich der Vollstreckungsstand dem 2/3 Zeitpunkt nähert, zu dem eine bedingte Entlassung bereits unter den erleichterten Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 29.10.1992 - 2 Ws 320/92 - zit. nach [...]).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 43/22

    Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.

    Deshalb kommt es auf das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB nicht an, ebenso wenig darauf, ob - wie der Staatsschutzsenat ausgeführt hat - an deren Gewicht umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich der Vollstreckungsstand dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt nähert (so OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - Ws 271/09, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 2 Ws 320/92, juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), StV 2008, 33, 35; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 57 Rn. 23b).
  • OLG Köln, 17.03.2023 - 2 Ws 63/23
    Unter Berücksichtigung dessen, dass der Halbstrafentermin zum Entlassungszeitpunkt über vier Monate überschritten sein wird und der Zweidrittelzeitpunkt bereits am 22.10.2023 ansteht, hält der Senat auch unter Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten bereits nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe für gerechtfertigt, da bei der Gewichtung der oben aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen ist, dass an die besonderen Umstände umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich der Vollstreckungsstand dem Zweidrittelzeitpunkt nähert, zu dem eine bedingte Entlassung bereits unter den erleichterten Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. SenE vom 24.02.2017, 2 Ws 109/17; SenE v. 26.04.2019, 2 Ws 200/19; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2009, Ws 271/09, juris, Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1992, 2 Ws 320/92, juris, Rn. 6; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 23b).
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